Wir sind ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Steuerberatern, der die Lücke zwischen rechtlicher und steuerlicher Beratung schließt. Häufig erfolgt eine Beratung nur aus einer Sicht: der Minimierung der Steuerlast oder der rechtlichen Rahmenbedingungen. Meist fehlt es an einer ganzheitlichen rechtlichen und steuerlichen Betrachtung unter Beachtung der Unternehmensebene, der Ebene des Gesellschafters und der persönlichen Lebensplanung.
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihre Pläne für Ihr Unternehmen, Ihre Beteiligungen und Ihre persönlichen Lebensumstände steuerlich und rechtlich optimal umsetzen. Wir berücksichtigen dabei stets Ihre kurzfristigen Ziele, aber auch Ihre Planungen in der mittel- und langfristigen Zukunft. Wichtig ist uns dabei stets, Ihnen Strukturen aufzuzeigen und diejenigen umzusetzen, die Ihnen eine möglichst große Flexibilität bei zukünftigen Veränderungen und Lebensentscheidungen bieten.
Wir arbeiten deutschlandweit für Mandanten. Über digitale Kanäle ist der jederzeitige Austausch für eine optimale Bearbeitung in Ihrem Projekt stets gewährleistet. Gerne vereinbaren wir auch Termine bei Ihnen vor Ort.
Stefanie Bertram
Steuerberaterin Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) Partnerin
Telefon: 0221 / 988 188 020 E-Mail: stefanie.bertram@srs-kanzlei.de
Joachim Breithaupt
Rechtsanwalt & Steuerberater Partner
Telefon: 0221 / 988 188 030 E-Mail: joachim.breithaupt@srs-kanzlei.de
Jan-Niklas Buttermann
Rechtsanwalt
Telefon: 0221 / 988 188 050 E-Mail: jan-niklas.buttermann@srs-kanzlei.de
Hildegard Beckstedde
Büroleiterin & Assistentin
Telefon: 0221 / 988 188 040 E-Mail: hildegard.beckstedde@srs-kanzlei.de
Wir arbeiten im Team, um sicherzustellen, dass für jede Ihrer Fragestellungen die beste Lösung erarbeitet wird. Ihnen steht während des gesamten Projekts ein zentraler Ansprechpartner zur Seite, der auch die Zusammenführung aller Arbeitsergebnisse gewährleistet. Bei Bedarf binden wir spezialisierte Kollegen ein, mit denen wir regelmäßig gemeinsam in Projekten arbeiten. Unser Netzwerk umfasst nationale und internationale erfahrene Berater für alle relevanten Fragestellungen.
Sie haben die Wahl: Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder postalisch. Wir sind stets für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns bereits bei Kontaktaufnahme Ihren Sachverhalt schildern, sodass wir einschätzen können, wie wir Sie beraten und unterstützen können.
Vor der Beratung vereinbaren wir mit Ihnen die Rahmenbedingungen für unsere Tätigkeit. Hierzu gehört Ihr individueller Ansprechpartner, der Zeitrahmen für Ihr Projekt sowie unser Honorar. Letzteres berechnet sich grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich und gewünscht, bieten wir auch Pauschalvergütungen an.
In einem ersten Schritt ist der genaue Sachverhalt zu ermitteln, bevor wir mit der Ausarbeitung von Lösungen für Ihr Projekt beginnen können. Ihr individueller Sachverhalt ist die Grundlage für eine optimale Beratung und die für Sie passende Lösung. Gerne stimmen wir uns dazu auch mit Ihren sonstigen Beratern, wie zum Beispiel Ihrem Steuerberater ab.
In einem gemeinsamen Termin stellen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze für Ihr Projekt vor und stimmen mit Ihnen die nächsten Schritte ab. Termine bieten wir sowohl persönlich vor Ort bei Ihnen oder in unserer Kanzlei, per Videokonferenz oder telefonisch an. Wir stehen Ihnen während des gesamten Projekts für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung. Bei Bedarf können weitere Termine angesetzt werden.
Unser Arbeitsergebnis in Form eines Konzepts, das je nach Thema auch einen Umsetzungsplan oder unterstützende Hinweise für Ihren laufenden Steuerberater enthält, erhalten Sie schriftlich ausgearbeitet. Das Ergebnis können wir Ihnen auf Wunsch auch in einem persönlichen Präsentationstermin vorstellen und erläutern.
Gerne begleiten wir Sie bei der Umsetzung des abgestimmten Konzepts durch Erstellung der dafür erforderlichen Verträge und der Abstimmung mit Finanzämtern, Notaren und weiteren Beteiligten. Dazu gehört ggf. auch die Beantragung einer verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung.