Eine Frau die telefoniert, symbolisiert eine Privatperson

Lösungen für Privatpersonen

Unser Leben unterliegt ständigen Veränderungen und Entwicklungen. Dies betrifft auch unsere jeweilige Vermögensstruktur. Themen wie die Familienplanung und deren finanzielle Absicherung, ein möglicher Wegzug ins Ausland oder auch die Kapitalanlage mittels Beteiligungen an Unternehmen, können dabei eine Rolle spielen und uns vor rechtliche und steuerliche Herausforderungen stellen.

Nachfolge ist ein schwieriges und sehr persönliches Thema. Dies gilt sowohl für die Übertragung von Privatmögen als auch für die Unternehmensnachfolge für Unternehmensbeteiligungen. Die Planung der Nachfolge muss mit Sorgfalt und entsprechend den persönlichen Verhältnissen, aber auch unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Diese Rahmenbedingungen eröffnen viele Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Nachfolge. Gleichzeitig erfordern aber gerade die steuerlichen Vorgaben eine genaue Betrachtung und je nach Ausgestaltung des Vermögens eine längere Planung, um mögliche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Vorgaben für die verschiedenen Vermögenswerte, abhängig davon, ob es sich um Privatvermögen wie Immobilien oder Wertpapiere handelt, oder um Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen. Soll Vermögen dauerhaft zusammengehalten werden, auch über die Generationen hinweg, kann sich die Gründung einer Familiengesellschaft (Familienpool) oder eine Stiftungslösung anbieten.

Überlegungen zur Nachfolge stellen sich nicht erst im hohen Alter. In jeder Lebensphase ist zu bedenken und idealerweise auch zu regeln, was im Fall der Fälle mit dem Nachlass geschehen soll. Neben einer testamentarischen Regelung sollten auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt werden, damit Ihre Angehörigen in Notsituationen reagieren können und handlungsfähig sind. Und genauso wie der regelmäßig Gesundheitscheck gehört auch die Überprüfung einer letztwilligen Verfügung und der entsprechenden Vollmachten als wiederkehrender Termin in den Kalender, spätestens alle 5 Jahre oder nach Eintritt in eine neue Lebensphase.

Junge Frau mit Tablet in der Hand symbolisiert Privatperson

Wir beraten Sie bei der möglichen Ausgestaltung einer Vermögensnachfolge durch Erbschaft und durch Übertragungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge). Dabei stehen Ihre Interessen und Ihr Wille bei uns im Vordergrund, nicht etwaige Standardmodelle von Beratern, die am Ende nicht Ihren Vorstellungen und Ihrer Lebenssituation entsprechen. Nach Entwicklung eines entsprechenden Nachfolgekonzepts erstellen wir für Sie die erforderlichen Verfügungen und Verträge und begleiten Sie bei allen Umsetzungsschritten. Bei Wunsch übernehmen wir auch die Aufgabe der Testamentsvollstreckung.

Mobilität gehört heute zu unserem Alltag dazu. Bereits während der Ausbildung, später im Berufsleben und auch im Ruhestand haben wir die Freiheit, uns nicht nur an jedem Ort in Deutschland, sondern in ganz Europa und an vielen anderen Orten auf der Welt niederzulassen. Eine Verlegung des Wohnsitzes oder Lebensmittelpunktes hat jedoch nicht nur persönliche, sondern auch weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Die Wegzugsbesteuerung oder auch eine verbleibende Steuerpflicht in Deutschland bei gleichzeitiger Steuererhebung im neuen Wohnsitzstaat kann einen solchen Umzug erschweren oder mit erheblichen Steuerbelastungen verbinden. Solche möglichen Konsequenzen müssen daher im Vorfeld eines Wegzugs aus Deutschland geprüft werden. Eine Strukturierung des vorhandenen Vermögens vor einem Wegzug kann hier zu einer Reduzierung von Steuerbelastungen beitragen. Wir prüfen die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs aus Deutschland und erarbeiten für Sie bei Bedarf Optimierungsmöglichkeiten, damit Ihrem Ziel keine solchen Hürden im Weg stehen.

Unser Leben ändert sich auch über die Themen der Nachfolge oder eines etwaigen Umzugs ins Ausland hinaus. Hierdurch kann der Wunsch entstehen, sein Vermögen z. B. in Form von Gesellschaftsbeteiligungen neu zu strukturieren, um diesen Veränderungen insbesondere auch rechtlich und steuerlich optimal vorbereitet entgegentreten zu können. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei, Ihre Beteiligungen zu strukturieren, sei es mittels Errichtung einer Holding-Struktur, einer stillen Beteiligung oder einer Unterbeteiligung, sowie zur Vermeidung oder Absicherung einer Betriebsaufspaltung.

Mann am Laptop symbolisiert Branche für Privatpersonen

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